Preisinformation für Veranstaltungen mit Übernachtung und für Einzelübernachtungen.
Datum:
7. Nov. 2025
Von:
Angela Reinders

Ab dem 1. Januar 2026 erhebt die Stadt Aachen eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, und Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Buchungen, die vor dem Inkrafttreten der Satzung rechtsverbindlich vom Beherbergungsbetrieb bereits bestätigt wurden, unterliegen nicht der Abgabepflicht, sofern sie nicht durch den Gast oder den Beherbergungsbetrieb später storniert oder geändert werden.