Flüchtlingsschutz in Europa: Wie geht es jetzt weiter?

In Zusammenarbeit mit Amnesty International und dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst.

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© tungart7_pixabay

Beschreibung

Die seit dem Juni 2026 umgesetzte „Reform“ des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems stellt Schutzsuchende, Anwält*innen, Beratungsstellen und auch Gerichte vor neue Herausforderungen. Zugleich sind neue Vorschriften wie die „Rückführungsverordnung“ hinzugekommen.

Das Seminar beschäftigt sich mit diesen und anderen aktuellen Entwicklungen der Asylpolitik und ihren Konsequenzen für schutzsuchende Menschen. Mit Carolin Dörr wird erstmals auch eine Verwaltungsrichterin unter den Referierenden sein. Damit werden die unterschiedlichen Perspektiven von Anwält*innen, Engagierten in Menschenrechtsorganisationen und Richter*innen deutlich.

Das Seminar richtet sich an Menschen, die ehren- oder hauptamtlich in der Beratungsarbeit tätig sind, über den eigenen „Tellerrand“ hinausblicken möchten und sich für die aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsschutz interessieren. Kenntnisse im Flüchtlings- und Migrationsrecht werden vorausgesetzt.

Kosten

Den Tagungsbeitrag zahlen Sie bitte bei Ankunft an der Rezeption, bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten).

Preisgruppe 1 - "ohne Ermäßigung"

84,20 € Seminarbeitrag und Verpflegung

Übernachtung* mit Frühstück kann hinzugebucht werden:

76,60 € (Einzelzimmer, zwei Nächte)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 160,80 €

56,60 € (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen, zwei Nächte, Preis pro Person)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 140,80 €

Preisgruppe 2 - "mit Ermäßigung"

Die Ermäßigung gilt für Schüler:innen, Studierende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Auszubildende sowie Empfänger:innen von Grundsicherung und Arbeitssuchende. Bitte legen Sie einen Nachweis zu Beginn der Veranstaltung vor.

74,30 € Seminarbeitrag und Verpflegung

Übernachtung* mit Frühstück kann hinzugebucht werden: 

68,20 € (Einzelzimmer, zwei Nächte)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 142,50 €

47,20 € (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen, zwei Nächte, Preis pro Person)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 121,50 €

Preisgruppe 3 - "Ermäßigung für Amnesty-Mitglieder"
Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Ihre Nachricht an uns" Ihre AI-Mitgliedsnummer an.

69,20 € Seminarbeitrag und Verpflegung

Übernachtung* mit Frühstück kann hinzugebucht werden:

76,60 € (Einzelzimmer, zwei Nächte)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 145,80 €

56,60 € (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen, zwei Nächte, Preis pro Person)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 125,80 €

Preisgruppe 4 - Ermäßigung für Amnesty-Mitglieder, die Schüler:innen, Studierende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Auszubildende, Empfänger:innen von Grundsicherung oder Arbeitssuchende sind. 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Ihre Nachricht an uns" Ihre AI-Mitgliedsnummer an und legen bei Ankunft einen Nachweis zum Studium, zur Ausbildung etc. vor.

59,30 € Seminarbeitrag und Verpflegung

Übernachtung* mit Frühstück kann hinzugebucht werden:

68,20 € (Einzelzimmer, zwei Nächte)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 127,50 €

47,20 € (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen, zwei Nächte, Preis pro Person)
Preis gesamt Seminar inkl. Übernachtung und Vollverpflegung: 106,50 €

Für Menschen mit Fluchterfahrung: Sollte eine Teilnahme am Preis scheitern, kann eine kostenlose Teilnahme ermöglicht werden (kein Nachweis erforderlich). Bitte kontaktieren Sie uns vertrauensvoll.

*Die Stadt Aachen erhebt eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, und Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.