*Ein Wort zu selbst mitgebrachten Speisen
Selbst zubereitete Speisen dürfen nicht für die Gruppe mitgebracht und ausgegeben werden. Dazu zählt auch Kuchen. Das ist auch nicht notwendig, da wir eine vollständige Verpflegung anbieten.
Als Anbieterin der Verpflegung müssen wir die hygienische Sicherheit und die Zusammensetzung der ausgegebenen Lebensmittel für unsere Gäste gewährleisten. Deshalb dürfen wir nur Lebensmittel ausgeben, deren Herkunft, Zutaten und hygienische Behandlung für uns nachvollziehbar sind.
Grundlage sind die geltenden lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften, insbesondere die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV).