Von gesellig bis superfestlich

Ob Sie bei einer Abendveranstaltung schmackhafte Häppchen servieren oder Ihre Gäste zu einem gesetzten Essen einladen: Unsere Küche stellt sich auf Ihre Wünsche ein. Das Belegmanagement ist erste Anlaufstelle für Ihre Anfrage. 

Das Angebot umfasst

  • Canapées bzw. Schnittchen
  • Brötchen bzw. Wraps
  • Fingerfood
  • Suppe bzw. Eintopf, auf Wunsch mit Brot, mit und ohne Wurst (auch vegetarisch) bzw. Fleisch
  • festliches Menu (drei bis fünf Gänge)
Speisesaal

Mahlzeiten

Zu folgenden Zeiten werden die Mahl­zeiten im üblichen Tagungsbetrieb angeboten.

Frühstück: 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
Mittag: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Kaffee: ab 13:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Abendessen: 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Zu möglichen Abweichungen sprechen Sie bitte die Rezeption an.

Es ist selbstverständlich, dass Sie keine eigenen Speisen und Getränke mitbringen.*

Hinweise für unsere Gäste

  • Wir bieten eine große Variationsbreite an Ernährungsformen an. Ob mit Fisch oder Fleisch, vegetarisch oder vegan: Alle Formen sind auch gluten- und laktosefrei bestellbar.
  • Bitte tragen Sie selbst die Verantwortung dafür, sich bei unseren Veranstaltungen bzw. beim Träger Ihres Kurses entsprechend anzumelden, damit Sie bei uns das Essen vorfinden, das Sie wünschen und brauchen.
  • Die Mittagsgerichte mit Fleisch kochen wir nicht selbst in unserer Küche, Gerichte mit Fisch nur in Ausnahmefällen.
  • Vegetarische und vegane Gerichte produzieren wir selbst. Daher können wir bei diesen Gerichten leichter auf spezifische Allergien reagieren.
  • Die Zahl der vegetarischen Essen können wir problemlos erhöhen, wenn Sie uns bis 9:45 Uhr eine veränderte Anzahl mitteilen.
  • Die angelieferten Fleischportionen stehen für diejenigen bereit, die sich mit dieser Ernährungsform angemeldet haben. Unser Servicepersonal kann sie aus den genannten Gründen nicht an andere Personen ausgeben.

*Ein Wort zu selbst mitgebrachten Speisen

Selbst zubereitete Speisen dürfen nicht für die Gruppe mitgebracht und ausgegeben werden. Dazu zählt auch Kuchen. Das ist auch nicht notwendig, da wir eine vollständige Verpflegung anbieten.

Als Anbieterin der Verpflegung müssen wir die hygienische Sicherheit und die Zusammensetzung der ausgegebenen Lebensmittel für unsere Gäste gewährleisten. Deshalb dürfen wir nur Lebensmittel ausgeben, deren Herkunft, Zutaten und hygienische Behandlung für uns nachvollziehbar sind.

Grundlage sind die geltenden lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften, insbesondere die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV).