Märchenseminar

Märchen vom Vergessen und Erinnern

Weder Vergessen noch Erinnern ist an sich gut oder schlecht, beide Aspekte sind lebensnotwendig. Beide Aspekte sind mehr als nur das jeweilige Gegenteil vom anderen.

Ast mit Knoten
© wal_172619/Pixabay

Beschreibung

Vergessen und Erinnern sind alltägliche und grundlegende menschliche Erfahrungen, sowohl im persönlichen und privaten Bereich als auch in gesellschaftlichen, historischen und kulturellen Zusammenhängen. Dabei sind weder Vergessen noch Erinnern an sich gut oder schlecht, beide Aspekte sind lebensnotwendig, und beide Aspekte sind mehr als nur das jeweilige Gegenteil vom anderen. Märchen und Vergessen bzw. Erinnern berühren sich auf vielfältige Art und Weise.

In diesem Seminar wird inhaltlich erkundet, was die tradierten Märchen über das Vergessen und das Erinnern erzählen. Dabei werden alle wesentlichen Motive berücksichtigt.

Dabei scheinen die Märchen immer wieder davon zu erzählen, dass es zwar unumgänglich ist, dass Menschen vergessen, dass aber die Erinnerung an Wesentliches oft Erlösung bringt und das gute Ende herbeiführt. Das Seminar macht mit ausgewählten Märchen zum Thema bekannt, diese werden gemeinsam besprochen und gedeutet.

Kosten

98,70 € / 72,30 €* Tagungsbeitrag incl. Tagungsverpflegung ohne Übernachtung und Frühstück

Eine Übernachtung mit Frühstück kann hinzugebucht werden: 

76,60 € / 68,20 €* (Einzelzimmer, zwei Nächte)
56,60 € / 47,20 €* (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen, zwei Nächte) 

Die Stadt Aachen erhebt eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, und Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

* Die Ermäßigung gilt für Schüler:innen, Studierende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Auszubildende, Bundesfreiwilligendienste sowie Empfänger:innen von Grundsicherung und Arbeitssuchende. Bitte legen Sie einen Nachweis zu Beginn der Veranstaltung vor.

Den Tagungsbeitrag zahlen Sie bitte bei Ankunft an der Rezeption, bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten).