205,80 € / 141,40 €* Tagungsgebühr incl. Tagungsverpflegung ohne Übernachtung und Frühstück
Übernachtungen mit Frühstück können hinzugebucht werden.
38,30 € / 34,10 €* (Einzelzimmer pro Übernachtung mit Frühstück)
28,30 € / 23,60 €* (Doppelzimmer pro Übernachtung mit Frühstück, bei Belegung durch zwei Personen)
Ab dem 1. Januar 2026 erhebt die Stadt Aachen eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, und Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
* Die Ermäßigung gilt für Schüler:innen, Studierende und Auszubildende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium oder die Ausbildung wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Bundesfreiwilligendienste sowie Empfänger:innen von Grundsicherung und Arbeitssuchende. Bitte legen Sie einen Nachweis zu Beginn der Veranstaltung vor.
Den Tagungsbeitrag zahlen Sie bitte bei Ankunft an der Rezeption, bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten).