Workshop während des schrit_tmacher-Festivals

Verbundenheit

Wann fühlen Menschen sich verbunden? Wodurch spüren sie Verbundenheit? Wie können sie sich miteinander verbinden?

Mareike Buchmann
© Meylin Kennedy

Beschreibung

In diesem zweitägigen Workshop wird die Frage nach der Verbundenheit durch Tanz, Bewegung und kreative Experimente erkundet. Die Aufmerksamkeit richtet sich auf die Verbindung zu sich selbst, zum eigenen Körper, eigenen Empfindungen und Bewegungen ebenso wie auf die eigenen Beziehung zu anderen und zur Mit-Welt. 

Gemeinsam werden unterschiedliche Formen von Verbundenheit erkundet: leiblich, zwischenmenschlich und ökologisch. Der Workshop experimentiert mit Nähe und Distanz, Berührung und Resonanz, Eigenbewegung und gemeinsamer Bewegung. Dabei geht es nicht um eine bestimmte Form des Tanzens, sondern darum, den eigenen Körper als empfindsames, bewegliches und beziehungsfähiges Wesen zu erfahren.  

Ein zentraler Begriff ist die Mit-Körperschaft: die lebendige Beziehung, die Menschen mit dem eigenen Körper gestalten – zu sich selbst, zu anderen und zur Mit-Welt. Verbundenheit wird dabei nicht als fester Zustand aufgefasst, sondern als etwas, das in Begegnung, Wahrnehmung und Bewegung immer wieder neu entstehen kann. 

Der Workshop richtet sich an alle, die Lust haben, sich zu bewegen, wahrzunehmen, zu experimentieren und Verbundenheit körperlich zu erforschen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Kosten

75,50 € / 61,50 €* Tagungsbeitrag incl. Tagungsverpflegung ohne Übernachtung und Frühstück

Eine Übernachtung mit Frühstück kann hinzugebucht werden: 

38,30 € / 34,10 €* (Einzelzimmer)
28,30 € / 23,60 €* (Doppelzimmer bei Belegung durch zwei Personen) 

Die Stadt Aachen erhebt eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, und Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


* Die Ermäßigung gilt für Schüler:innen, Studierende und Auszubildende (bis zur BAföG-Fördergrenze, das Studium oder die Ausbildung wurde also vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen), Bundesfreiwilligendienste sowie Empfänger:innen von Grundsicherung und Arbeitssuchende. Bitte legen Sie einen Nachweis zu Beginn der Veranstaltung vor.

Den Tagungsbeitrag zahlen Sie bitte bei Ankunft an der Rezeption, bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten).